%0 Journal Article %T ANTICHRESIS DE LEGE FERENDA %A Mati£¿ %A Ines %A Petranovi£¿ %A Anamari %J - %D 2019 %R 10.30925/zpfsr.40.1.10 %X Sa£¿etak Das kroatische Gesetz ¨¹ber das Eigentum und andere Sachenrechte verbietet durch Artikel 329 Paragraph 1 dem Grundschuldgl£¿ubiger den Besitz und das Nutzen der mit dieser Grundschuld belasteten Immobilie, was auch das Verbot des Fruchtziehungsrechts und anderer Nutzungsrechte an dieser Immobilie einschlie£¿t. Weiterhin schreibt Paragraph 2 desselben Artikels vor, dass jede Bestimmung, die im Vertrag anders als es im Paragraph 1 dieses Artikels vorgeschrieben ist, feststellen w¨¹rde, nichtig ist. Mit dieser Bestimmung hat der kroatische Gesetzgeber das Pactum antichreticum verboten, w£¿hrend er die Antichresis als selbstst£¿ndiger Vertrag ¨¹berhaupt nicht anerkennt. Ziel dieses Beitrags ist, die potentiellen Vorteile der Regulierung des Instituts der Antichresis und/oder des Pactum antichreticum im kroatischen Recht de lege ferenda zu ¨¹berpr¨¹fen. Deshalb stellt man im ersten Teil des Beitrags eine zusammenfassende historisch-rechtliche Analyse dieser Institute dar, die prop£¿deutisch der komparativen Analyse dieser Institute in moderner Rechtsvergleichung dient. Die komparative Analyse wird im zweiten Teil des Beitrags durchgef¨¹hrt, wonach man abschlie£¿end zu Erkenntnissen ¨¹ber potentielle Vorteile der Anwendung dieser Institute in Praxis kommt %K Antichresis %K Pactum antichreticum %K r£¿misches Rech %K Gesetz ¨¹ber das Eigentum und andere Sachenrechte %K Sicherung der Forderung %K Befriedigung der Forderung %U https://hrcak.srce.hr/index.php?show=clanak&id_clanak_jezik=320186